Ein großer europäischer Skandal und Sumpf ... (aktualisiert am 25.08.2010)
Gibt es bei der EU-Kommission und in der BRD Fälle von Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch, die übrigens hier und in Österreich unter Strafe stehen, von vorsätzlicher Untätigkeit der Behörden, die einer ständigen Provokation gleicht, von enteignungsgleichen Situationen und Berufsverboten, die elementar gegen das deutsche Grundgesetz und die europäische Menschenrechtscharta verstoßen, von ständiger Ignorierung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes, obwohl doch hierüber gerade die EU-Kommission die angeblich oberste Hüterin und Wächterin sein soll und auch die EU-Mitgliedsstaaten vertraglich verpflichtet sind, sich daran strikt zu halten?!
Wussten Sie, dass es in einem europäischen Verwaltungsverfahren (Schutzklauselverfahren) bei der EU-Kommission keinen rechtsgültigen Bescheid und somit auch keinen Rechtsbehelf geben kann, obwohl dies eigentlich wie in jedem x-beliebigen nationalen Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist? Ja, es gibt diese Fälle von systematischer Rechtsbeugung, die jegliche Rechtsstaatlichkeit komplett in Frage stellen, wie man anhand unseres Falles eindrucksvoll nachweisen kann! Wir empfehlen daher interessierten Menschen und auch den Medien unbedingt die Lektüre der Stellungnahme vom Rechtsausschuss des EU-Parlament vom 01.06.2010, die selbsterklärend und unter dem Menüpunkt "Chronologie" auffindbar ist.
Wozu brauchen wir eine EU-Kommission, einen gemeinsamen Binnenmarkt und ein Gemeinschaftsrecht, wenn dieses vorsätzlich von den EU-Mitgliedsstaaten, von der EU-Kommission, von nationalen Gerichten und sogar von Staatsanwaltschaften ignoriert wird? Welchen Sinn hat dann eine EU-Kommission, die jedes Jahr den Steuerzahlern ein Vermögen kostet und wenn kein gleiches Recht für alle Bürger der EU gilt? Es ist skandalös und ein Armutszeugnis, wie schockierend die Wahrheit ist, die jegliches Demokratiedenken und eine Rechtsstaatlichkeit in Frage stellt.
"Ein rohstoffarmes Land, das seine Erfinder bzw. Innovationen zum Wohle des gesamtes Volkes mit unlauteren Methoden bekämpft, anstatt mit allen Mitteln zu fördern, ist entweder dumm oder kriminell oder möglicherweise sogar beides. In was für einen Rechtsstaat leben wir eigentlich, der so etwas zulässt?!
Fakt ist, dass die Bayerische Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern als kausaler Auslöser für diesen Skandal im Jahre 1996 keine vollständige Aufklärung wünschen, obwohl umfangreiche Beweise von Unwahrheiten vorliegen und der wirtschaftliche Schaden für das europäische Krankenversichertensystem im hohen zweistelligen Milliardenbereich liegt. Inzwischen ist eine erneute Petition im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages in dieser Angelegenheit anhängig, mit der Bitte, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Es bleibt abzuwarten, ob der Rechtsausschuss zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann und unserer berechtigten Bitte stattgibt. Auch die Rolle der bayerischen Verwaltungsgerichte muss hierbei noch aufgeklärt werden, die in den letzten Jahren kontinuierlich das Gemeinschaftsrecht und auch das deutsche Grundgesetz ignoriert haben. Wurde hierbei möglicherweise politischer Einfluss auf die Justiz in Bayern genommen, um bestimmte politische und wirtschaftliche Interessen zu schützen?
Auch im Deutschen Bundestag ist eine Petition mit der Forderung nach einem Untersuchungsausschuss anhängig, weil das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ebenfalls maßgeblich in diesem Skandal bereits seit dem Jahre 1992 verstrickt ist. Trotz mehrmaligen Wunsches, diese Petition öffentlich zu behandeln, wird dem Begehren nicht stattgegeben, was symptomatisch für diesen Skandal ist. Ganz offenkundig ist Transparenz und Aufklärung unerwünscht. Drei Staatsanwaltschaften befassten sich ferner mit diesem Fall, jedoch hört und sieht man von diesen kaum etwas, obwohl die Beweislage mehr als eindeutig ist.
Ganz im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft Bonn und das Landesgericht für Strafsachen in Wien haben sich gemeldet und sehen keine strafbaren Ermittlungsansätze bei den beschuldigten Beamten in den nationalen Behörden und bei der EU-Kommission, obwohl viele Unwahrheiten, Dienstverletzungen und Widersprüche nachgewiesen wurden und die Vermutung einer Vorteilsnahme, sprich Korruption, naheliegend ist. Vielmehr wird dies alles lapidar als freier Ermessensspielraum der Beamten deklariert, die vorliegende Stellungnahme vom Rechtsausschuss des EU-Parlamentes wird ignoriert, wichtige Zeugenbefragungen und Ermittlungen zur Beweissicherung werden als nicht notwendig betrachtet und ferner sei man der Ansicht, dass es hier alleine nur um die Auslegung verwaltungsrechtlicher Fragen ginge, bei denen unterschiedliche Meinungen zwischen den Streitparteien vorherrschen würden, die von keiner strafrechtlichen Bedeutung seien bzw. hierfür keine Ansätze liefern würden. Die Gerichte und die Staatsanwälte haben hierbei bloss das Wichtigste vergessen. Ist dies Zufall?
Welches Gericht soll denn jetzt rechtverbindlich die richtige Auslegung dieser gemeinschaftsrechtlichen Fragen vornehmen, wenn wir keinen anfechtbaren Bescheid der EU-Kommission haben, der uns wiederum einen Rechtsbehelf vor dem EuGH verschafft? Von einem nationalen Gericht können wir diese Frage nicht klären lassen, außer im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens, das uns jedoch vom VG München verwehrt wurde, weil dieses ebenfalls das Gemeinschaftsrecht ignorierte bzw. fehlinterpretierte, in dem man dort aufgrund eines von der Regierung von Oberbayern vorgelegten Schreibens der EU-Kommission vom 22.07.2007 meinte, es würde ein Schutzklauselverfahren tatsächlich durchgeführt, was eine Lüge war. Wir hatten bis Feb. 2010 bzw. nach dem Urteil des VG München keine Kenntnis von diesem Schreiben. Ist es kein Prozessbetrug, wenn wichtige und offizielle Schreiben der EU-Kommission von der beklagten Regierung von Oberbayern klammheimlich als Beweismittel in einem Prozess eingebracht werden und hiervon der Kläger (atmed AG) erst nach dem Urteil erfährt und aufgrund dieses Beweisstückes ein Rechtsbehelf in Form eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH vom Gericht verweigert wird? Für wie "dumm" verkauft man die Menschen eigentlich? Auch ist es abenteuerlich, wenn das VG München nicht zwischen Art. 18 und Art. 8 der Richtlinie unterscheiden konnte, so dass hierdurch offensichtlich wird, dass dort überhaupt kein Interesse an einer Überprüfung der gemeinschaftsrechtlichen Fragen vor dem EuGH bestand. Hätte das Gericht nicht die Möglichkeit gehabt, die EU-Kommission anzufragen, ob wirklich ein Schutzklauselverfahren durchgeführt wurde, um Rechtssicherheit bei dieser Frage zu schaffen? War dies vielleicht nun eine Leseschwäche, Schlamperei oder eine vollendete Rechtsbeugung durch das VG München? Es ist offenkundig, dass das VG München keine Überprüfung durch den EuGH erwünschte, egal aus welchen Gründen. Die Staatsanwaltschaft München 1 meinte übrigens hierzu, dass es sich um keine Rechtsbeugung handelt und die Entscheidung voll und ganz im Sinne der richterlichen Unabhängigkeit liegen würde. Ein Schelm ist der, der hierbei etwas Böses denkt ...
Wie aufgrund der vorliegenden Stellungnahme vom Rechtsausschuss des EU-Parlamentes bestens bekannt ist, kann jedoch eine Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Fragen nur vom EuGH vorgenommen werden, zu dem uns bekanntlich der Zugang durch die angeblich "unabhängigen" bayerischen Verwaltungsgerichte, die EU-Kommission und das BMG kontinuierlich über viele Jahre versperrt wurde bzw. nach wie vor versperrt wird. Auch die Exekutive hat also offenkundig große Angst vor einer Überprüfung durch den EuGH. Aber warum hat man hiervor Angst, wenn doch angeblich stets sauber und korrekt bei den Behörden gearbeitet wurde?! Dies deutet ferner darauf hin, dass politischer Einfluss auf die Exekutive genommen oder "Druck" ausgeübt wurde, um diese zu beeinflussen. Ein neutrales Verhalten ist dies sicherlich nicht, denn was hätte die Gerichte daran gehindert, den EuGH die Auslegung vornehmen zu lassen?! Jeder Mensch müsste hieran merken, dass an dieser Sache etwas nicht stimmt und ein Skandal vertuscht werden soll. Dies ist auch den Staatsanwaltschaften Bonn, München und Wien und dem Landesgericht in Wien bestens bekannt, die aber bekanntlich aus unerklärlichen Gründen keine strafrechtlichen Ermittlungsansätze sehen.
Hieraus resultiert, dass wohlwissend und möglicherweise vorsätzlich Straftaten bzw. eine Rechtsbeugung und Amtsmissbräuche von der Exekutive toleriert werden, weil uns bekanntlich der Gang an den EuGH seit über einem Jahrzehnt verbaut wird und wir somit um unser per Grundgesetz garantiertes Recht auf einen Richter und einen fairen Prozess nach Art. 101 GG betrogen werden. Sollen wir uns vielleicht selber einen gerichtlich anfechtbaren Bescheid ausstellen und hierdurch einen Rechtsbehelf schaffen oder sind hierfür nicht vielmehr die am Verfahren beteiligten Beamten verantwortlich?! Werden die Beamten dafür bezahlt, nicht ihre Arbeit zu verrichten?
Politessen, Polizisten und Amtsträger, die z.B. trotz Wissens einer Ordnungswidrigkeit keine Verwarnzettel ausstellen oder keine erforderliche Amtshandlung im Rahmen der Dienstpflicht vornehmen, also ihre Arbeit nicht pflicht- und ordnungsgemäß erledigen, werden bei einer Enthüllung disziplinarrechtlich verfolgt, mit hoher Wahrscheinlichkeit schnellstmöglich aus dem Dienstverhältnis entlassen, verlieren möglicherweise ihre Renten- oder Pensionsansprüche und gefährden ihre weitere Karriere und wirtschaftliche Existenz. Sofern dies sogar noch in freundschaftlicher Absicht zum Vorteil des jeweils Begünstigten geschehen ist, kommt ferner ein Korruptionsverdacht und ein Strafverfahren in Betracht. Nur wenn die Exekutive keine Fragen an den Begünstigten, sprich Zeugen, zur Beweisaufnahme stellt, wird man nie herausfinden können, ob es sich um eine Vorteilsnahme und Straftat handelt. Somit kann es auch nie zu einer strafrechtlichen Verfolgung und Anklage vor Gericht kommen. Da es die Staatsanwaltschaft Bonn und das Landesgericht Wien vehement trotz unserer Anträge ablehnen, u.a. die involvierten überstaatlichen Amtsträger von der EU-Kommission als Zeugen zu befragen, betrachten wir dies im Grunde genommen als Strafvereitelung im Amt, Nötigung und Begünstigung. In diesem Zusammenhang finden Sie auch unser letztes Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bonn und das Landesgericht Wien, das gänzlich ignoriert wurde.
Dies stellt unseres Erachtens eine erstklassige Motivation für die Beschuldigten dar, um weiterhin untätig zu sein, Unwahrheiten zu verbreiten, irrezuführen, abzulenken, zu schweigen, Tatsachen zu verdrehen und gemeinsame Absprachen vorzunehmen, um sich nicht unnötig zu belasten und hieraus keine persönlichen Vermögensnachteile zu erleiden. Eine Verdunkelungsgefahr ist hierbei also vorgegeben, was die Exekutive scheinbar nicht sieht. Hierbei gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Aber wer kann dies außer den hierfür legitimierten Staatsanwaltschaften und Gerichten feststellen? Und wenn diese aus sachfremden Gründen keine Beweiserhebungen und Ermittlungen vornehmen möchten, kann sinnigerweise auch niemals die Wahrheit herausgefunden werden. Engagierten Lesern bleibt es selbstverständlich vorbehalten, ob sie dementsprechend Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden oder Beschwerdebriefe schreiben, um uns tatkräftig zu unterstützen. Wir betrachten das ganze Justizsystem inzwischen in unserem Fall als verfilzt und werden daher unsere noch vorhandene Energie mehr in der Politik einsetzen, in der Hoffnung, dass diese ihren Wählerauftrag gegenüber dem Volk ernst nimmt und unverzüglich dafür Sorge trägt, dass diese demokratiegefährdenden Zustände beseitigt werden. Jeder Politiker, der sich hiergegen stemmt oder dies verhindert, macht sich verdächtig. Wir verlangen lediglich unser verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Rechtssicherheit gemäß Art. 20 Grundgesetz, das uns seit über 14 Jahren verwehrt wird. Solange dies nicht geschieht und auch keine Wiedergutmachung erfolgt, betrachten wir das ganze Verhinderungssystem als Unrechtssystem.
Fakt und unbestreitbar ist, dass wir als Geschädigter keine Zeugenbefragungen und Beweissicherungen vornehmen können, weil Beamte der EU-Kommission eine Immunität genießen. Ist es nicht viel mehr die alleinige Arbeit und Verpflichtung der Exekutive, dies vorzunehmen? Ist es purer Zufall, dass der Beschluss vom LG Wien und der Bescheid von der Staatsanwaltschaft Bonn auf den gleichen Tag (28.07.2010) datiert ist?
Dies alles sind ebenfalls eklatante und möglicherweise vorsätzliche Verstöße der Exekutive gegen das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), das geltende Gemeinschaftsrecht und eine Verhöhnung vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes, gegen die wir uns kaum wehren können, außer wenn wir gemäß Artikel 20 GG zur Selbstjustiz greifen würden oder die EU-Kommission hiergegen ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH einleiten würde. Aber warum sollte gerade die EU-Kommission deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich und die BRD einleiten, wenn sie selber in diesen Fall maßgeblich verstrickt ist? Wo ist hier die Rechtssicherheit, die doch ausgerechnet die Legislative und Exekutive und die EU-Kommission garantieren soll? Wir merken hiervon seit Jahren nichts, obwohl wir alles bzw. das gesamte zur Verfügung stehende Rechtssystem ausgeschöpft haben, ständig nur auf Granit beißen und die Beschuldigten gezielt auf Zeit spielen, was eine offenkundige Aushungertaktik ist, um uns entweder zur Aufgabe zu zwingen bzw. zu nötigen oder unsere wirtschaftliche Existenzvernichtung zu provozieren.
Anhand unseres Falles kann eindrucksvoll dokumentiert und nachgewiesen werden, dass die Überwachung und die Umsetzung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes nicht funktioniert. Man könnte auch durchaus von einem kompletten oder sogar vorsätzlichen Systemversagen sprechen. Vielmehr riecht dies alles nach einem versumpften System und Zuständen wie in einer Anarchie. Es ist kaum zu glauben, dass dies mitten in Europa passiert und bekanntlicherweise nur in totalitären Staatssystemen oder in Diktaturen vorkommt.
Auch meint die Staatsanwaltschaft Bonn z.B., eine Rechtsbeugung sei bei Beamten nicht möglich. Wenn, wäre dies höchstens nur bei Richtern möglich. Das Landesgericht Wien und die Staatsanwaltschaft Bonn interessieren z.B. in keiner Weise die juristische Stellungnahme vom Rechtsausschuss des EU-Parlamentes. Es werden Tatsachen verdreht und Wertungen vorgenommen, wie es gerade in den Wind passt und um auch sicherlich die Vorwürfe zu entkräften. Man könnte fast glauben, die Exekutive sei der Rechtsvertreter der Beschuldigten und unternimmt alles, um eine richtige strafrechtliche Bewertung und Ermittlungen zu verhindern.
Im § 339 StGB steht: "Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft."
Keinen Verwaltungsbescheid vorsätzlich auszustellen und somit keinen Rechtsbehelf zu schaffen bedeutet, man wünscht keine Überprüfung durch ein Gericht, im vorliegenden Fall dem EuGH! Und wer sind hierfür die Verantwortlichen? Sinnigerweise die Behördenträger und die Schiedsrichter, die dies über viele Jahre verhindert haben. Die Exekutive unternimmt nachweislich alles Erdenkliche, um dies nicht aufzuklären, sondern nimmt vielmehr bizarre Wertungen zum Schutz der Beschuldigten vor, anstatt Beweissicherungen und Zeugenbefragungen vorzunehmen, was ihre eigentliche Arbeit wäre. Wenn dies keine Rechtsbeugung und kein Amtsmissbrauch sein soll, was soll dies dann sein? Vielleicht nur ein dummes oder möglicherweise sogar vorsätzliches Versehen oder möglicherweise eine banale Ausrede, um bestimmte Personen, Beamte, Richter, Staatsanwälte, Kollegen und Politiker unter dem Oberbegriff "Ermessensspielraum" und richterliche Freiheit gezielt vor einer Strafverfolgung zu schützen?
Es wird darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission in einem europäischen Schutzklauselverfahren eine Schiedsrichterfunktion nach Artikel 8 der RL 93/42/EWG hat und die mit verantwortlichen nationalen Verwaltungsbehörden und das BMG zweifelsfrei Amtsträger sind! Also kann hieraus doch nur resultieren, dass eine strafbewertete Rechtsbeugung und ein Amtsmissbrauch nur in diesem Umfeld gesucht und gefunden werden kann, woran aber bekanntlich die Exekutive kein Interesse hat. Überzeugen Sie sich daher selbst unter dem Menüpunkt "Gerichtliches" von den Interpretationen der Exekutive anhand des Bescheides von der Staatsanwaltschaft Bonn und des Beschlusses vom Landesgericht Wien vom 28. Juli 2010 sowie unser letztes Schreiben vom 11.08.2010. Wir werden hiergegen nicht weiter vorgehen, weil wir kein Vertrauen mehr in die Exekutive haben. Vielmehr sind die Medien und Parlamente gefragt, dieses Gebaren zu untersuchen und hieraus die Konsequenzen zu ziehen.
Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft Bonn ebenfalls wie das VG München eine Leseschwäche oder der § 339 StGB müsste vom Gesetzgeber derart unverzüglich abgeändert werden, in dem der Satz "ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter" anstandlos gestrichen wird. Die deutsche und österreichische Justizia scheint vor der Realität "blind" zu sein oder möchte vor der Wahrheit bewusst "blind" sein.
Die nationalen Parlamente und das EU-Parlament sind daher dringend aufgefordert, dieses unlautere Gebaren im Rahmen von Untersuchungsausschüssen lückenlos zu untersuchen, denn ansonsten steht die gesamte Glaubwürdigkeit des deutschen und österreichischen Justizsystems und der EU auf dem Spiel. Wer derartige Zustände wohlwissend toleriert oder akzeptiert, wünscht keine Rechtsstaatlichkeit und keine Rechtssicherheit!
Mehr interessante Informationen zum Skandal "effecto" finden Sie unter "Chronologie". Es ist schon amüsant und erschreckend, wie die für die von Herrn EU-Kommissionspräsidenten Barroso im Jahre 2007 selbst betitelte "Affäre atmed" Verantwortlichen versuchen, sich seit Jahren mit Tatsachenverdrehungen und "Zeitschindungstaktiken" aus der Verantwortung bzw. Affäre zu stehlen, obwohl die Beweislage klar ist. Man könnte dies durchaus als Realitätsverlust bezeichnen oder besser als bösartige Schädigungsabsicht zum wirtschaftlichen und gesundheitlichen Nachteil von 30 Millionen Asthmatikern in der EU. Anstatt Fehler einzugestehen, wird weiterhin vehement vertuscht und auf Zeit gespielt.
Rechtlicher Hinweis: Wir machen Gebrauch auf unser gemäß Art. 5 Grundgesetz garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung, sowie Gebrauch auf unser Recht gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz auf Widerstand, weil im vorliegenden Fall keine andere Abhilfe möglich ist, als die Öffentlichkeit und Medien hierüber zu unterrichten und auf die unzumutbaren Zustände aufmerksam zu machen.
Seit 14 Jahren Kampf gegen die Windmühlen der Bürokratie und Willkür ...
Die Regierung von Oberbayern und das BfArM unterstellen dem "Inhaler Broncho-Air" und „effecto" seit inzwischen über 14 Jahren ohne jegliche Beweise und trotz besseren Wissens, es könnte gefährlich sein, wenn mit einer Inhalierhilfe bei einem Dosier-Aerosol mehr Wirkstoff pro Sprühstoß in die Lunge bzw. Bronchien gelangen könnte bzw. hierdurch die Lungendeposition erhöht wird, was gerade ausdrücklich von der weltweiten Ärzteschaft und von allen internationalen Ärzteleitlinien schon seit Jahrzehnten gefordert wird, um die Inhalation zu verbessern. Daher sollten auch nach Meinung des BfArM unbedingt „Spacer" eingesetzt werden, um mit diesen den Wirkstoffeintrag in der Lunge zu erhöhen. Selbst die WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfiehlt daher schon seit vielen Jahren in Drittweltstaaten den Einsatz von leeren Plastikflaschen als Notbehelfs-Spacer für treibgasbetriebene Dosier-Aerosole, um die Inhalation zu verbessern und den Medikamenteneintrag in der Lunge zu erhöhen:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=medizin2_43_1999
Seltsamerweise fordert selber das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit auf seiner offiziellen Homepage, dass mit Inhalatoren möglichst viel des Wirkstoffes in die Lunge transportiert werden soll, damit kein Wirkstoff verschwendet und die Inhalation optimiert wird. Wörtlich steht hier geschrieben: „Kommt das Medikament nicht oder nicht vollständig in die Lunge, kann es seine Wirkung nicht entfalten, es muss höher dosiert werden oder ein wirksameres Medikament ist einzusetzen":
http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/medizingeraete/atemwegserkrankungen.htm
Was gerade die Gefährlichkeit für den „effecto" bzw. das bauartgleiche Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air" nach Meinung der deutschen Behörden seit über 14 Jahren begründen soll, wird ausdrücklich von diesen gefordert? Die deutschen Behörden konnten übrigens bisher niemals ihre Gefahrenunterstellungen beweisen, obwohl das Produkt von 30.000 Patienten mehr als 200.000.000-fach ohne ein Negativvorkommnis sicher in den letzten 14 Jahren täglich eingesetzt wurde. Irgendwie absurd und Wahnsinn, finden wir!