Piding, den 10.05.2012: Aktuell
Wir haben aus Kostengründen die bisherigen Büroräumlichkeiten der atmed AG, Reichenhaller Str. 3, D-83451 Piding aufgegeben. Auch sind wir deshalb unter den bislang bekannten Telefonnummern nicht mehr erreichbar. Wir sind jedoch nach wie vor per Email ständig erreichbar. In dringenden und wichtigen Fällen senden Sie uns bitte ein Email an contact@effecto.info. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Mehr als bizarr und absurd
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bzw. das Bundeswirtschaftsministerium unter der Leitung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers und jetzigen Bundeswirtschaftsministers und Vizekanzlers Dr. Philipp Rösler hat sich unerwartet als Streithelfer in unseren Schadensersatzprozess beim EuG eingeklinkt, um der EU-Kommission im weiteren Gerichtsverfahren zu ihrer Verteidigung zu helfen und obwohl die EU-Kommission in ihrer Klageantwort die Hauptverantwortung für Versäumnisse und Fehler der BRD in der „Affaire atmed“ zugeschoben hat. Die EU-Kommission fühlte sich verständlicherweise sogar noch geehrt, dass ihr die BRD im anhängigen Schadensersatzprozess helfen möchte, was mit normalem und gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar ist, denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Jahre 2006 schriftlich gegenüber der EU-Kommission jede Verantwortung für die „Affaire atmed“ abgelehnt und die EU-Kommission daran erinnert, dass diese seit dem Jahre 1997 wegen eines nach wie vor offenstehenden Schutzklauselverfahrens für das bauartgleiche Vorgängerprodukt und CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“ säumig im Verfahren sei und bislang noch keine Entscheidung getroffen hätte. Hierdurch lehnte das BMG bzw. die BRD bereits im Jahre 2006 jegliche Mitverantwortung für Versäumnisse ab. Wir sind deshalb schon sehr auf den Streithilfeschriftsatz der BRD im anhängigen Schadensersatzprozess gegen die EU-Kommission beim EuG gespannt, ob nun die BRD unerwartet von ihrer damaligen Position abrückt und doch eine Mitverantwortung für die eklatanten Versäumnisse und fortdauernden Verletzungen gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht zugibt, um hierdurch der EU-Kommission bei ihrer Verteidigung zu helfen.
Piding, den 12.04.2012
Beim Europäischen Gericht (EuG) wurde von unserem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah Ende Febr. 2012 ein Antrag auf Säumnisurteil gegen die EU-Kommission gestellt, weil die Klageantwort der EU-Kommission nachweislich und außerhalb der 2-Monatsfrist zu spät beim Gericht eingereicht wurde. Unser Fall steht deshalb derzeit unter ständiger Beobachtung verschiedener europäischer Medien.
Piding, den 15.09.2011
Beim Europäischen Gericht (EuG) wurde Klage auf Schadensersatz gegen die EU-Kommission eingereicht (Rechtssache T-309/10):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:347:0035:0036:DE:PDF
Was ist der "effecto"?
Der "effecto" bzw. "Inhaler Broncho-Air" wurde 1992 von dem Asthmatiker Christoph Klein entwickelt und ist eine Inhalierhilfe aus Kunststoff, mit der anstatt der L-förmigen Standardinhalierhilfen treibgashaltige Dosier-Aerosole (Asthmasprays) durch ein patentiertes Verfahren effektiv und im Liegen ohne Funktionseinbußen sicher inhaliert werden können. Die meisten Asthmaanfälle, zwischen 70 - 80%, treten Nachts oder in den frühen Morgenstunden auf. Mit den L-förmigen Standardinhalierhilfen, die es seit über 50 Jahren nahezu bauartgleich gibt und die jedem Dosier-Aerosol als Wegwerfartikel beigefügt werden, ist eine liegende Inhalation technisch nicht möglich, weil die Medikamentenbehälter nur in einer senkrechten Position mit dem Ausbringungsrohr nach unten richtig funktionieren. Dies bedeutet, dass sich die Asthmatiker und/ oder die an COPD erkrankten Menschen bei einer Atemnot in der Nacht stets für die Inhalation aufrichten müssen, um ausreichend Wirkstoff zur schnellstmöglichen Beseitigung der Atemnot geliefert zu bekommen. Mit dem "effecto" ist ein Aufrichten für die Inhalation aufgrund seiner zylindrischen Form nicht mehr notwendig und bedeutet somit eine echte Verbesserung der Lebensqualität, auch für die Angehörigen, die häufig bei einem nächtlichen Asthmaanfall des Betroffenen ebenfalls aus dem Schlaf gerissen werden. Ein wahrer Patientenschutz scheint für die deutschen Behörden bzw. die BRD und EU-Kommission nur ein vorgeschobenes Lippenbekenntnis zum Schutz wirtschaftlicher Interessen der pharmazeutischen Industrie zu sein, denn ansonsten wären die L-förmigen Standardinhalatoren bei der liegenden Anwendung längst verboten worden. Dieser große Sicherheitsvorteil wurde dem "effecto" bisher kein einziges Mal positiv von den deutschen Behörden und der EU-Kommission anerkannt oder bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt, sondern vielmehr ständig ignoriert. So viel zum Thema "Patientenschutz" durch die EU-Kommission und die deutschen Behörden.
Um was geht es in der "Affaire atmed"?
Deutsche Behörden verboten das Medizinprodukt 1997 und 2005 mit fadenscheinigen Begründungen, obwohl dieses in den wenigen verbotsfreien Zeiten über 30.000-fach in Verkehr gebracht und weit über 200.000-000-fach ohne Negativvorkommnis sicher angewendet wurde. Auch konnten die deutschen Behörden bislang keinen Beweis für die angebliche Gefährlichkeit des Produktes vorlegen. Vielmehr konnten die Hersteller mit diversen Studien und Langzeitbeobachtungen nachweisen, dass der "effecto" den Wirkstoffeintrag in Lunge und Bronchien verbessert und hierdurch der Arzneimittelverbrauch und sinnigerweise auch die möglichen Nebenwirkungen gesenkt werden, was nach Aussagen der internationalen Ärzteschaft und einschlägigen medizinischen Leitlinien seit Jahren ständig gefordert wird sowie absolut wünschenswert und ungefährlich ist, nach der bizarren Meinung der deutschen Behörden jedoch "angeblich" gefährlich sein soll, ohne hierfür bisher Beweise aus der klinischen Literatur oder anderweitige Gefahrenbeweise vorgelegt zu haben. Der "effecto" ist eine reine Applikationshilfe wie z.B. eine Spritze und verändert in keiner Weise die Dosierung und Zusammensetzung der arzneimittelrechtlich zugelassenen und untersuchten Wirkstoffe, was durch Ausbringungsstudien und andere klinische Daten nachgewiesen wurde. Aber auch diese Untersuchungen wurden bisher vehement von den deutschen Behörden ignoriert und als Nachweis für die Sicherheit nicht akzeptiert. Trotz der umfangreich vorliegenden klinischen Daten, die die Sicherheit des Medizinproduktes beweisen, verlangen die deutschen Behörden fortwährend seit 1992 "klinische Prüfungen" wie bei einer Arzneimittelzulassung als Verhinderungsauflage unter dem Begriff eines angeblichen Patientenschutzes , obwohl "klinische Prüfungen" gesetzlich nach dem Medizinproduktgesetz nicht vorgeschrieben und auch nicht medizinisch erforderlich sind, weil die mit dem "effecto" einsetzbaren Wirkstoffe und deren Wirkungen bzw. unerwünschten Wirkungen schon seit vielen Jahrzehnten umfangreich untersucht und dokumentiert wurden. Warum sollte man etwas erneut klinisch untersuchen, was bereits bestens bekannt ist? Bei einer derart langen erfolgreichen Anwendungshistorie bzw. hundertmillionenfachen sicheren Anwendung über einen derart langen Zeitraum sind "klinische Prüfungen" nicht erforderlich und zweckmäßig, weil es mit dem Medizinprodukt sinnigerweise schon ausreichend gesicherte klinische Anwendungen gegeben hat, die die Sicherheit belegen. Anhand dieser Schilderungen dürfte bewusst werden, dass es sich bei der ständigen ungesetzlichen und unberechtigten Forderung nach "klinischen Prüfungen" um eine Willkür durch Aufbürdung unnötig hoher und kostspieliger Prüfauflagen handelt, die zugleich Außenstehenden und medizinischen Laien irreführend suggerieren soll, das Produkt sei möglicherweise unsicher oder sogar gefährlich.
Die seltsame Rolle der EU-Kommission
Bereits 1997 wurde von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nach der ersten Verbotsverfügung für das bauartgleiche Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" ein sogenanntes Schutzklauselverfahren bei der EU-Kommission eingeleitet. Die EU-Kommission "fungiert" hierbei als Schiedsrichter und muss innerhalb von 3 Monaten entscheiden, ob die Verbotsmaßnahme der BRD für das betreffende Medizinprodukt gerechtfertigt war oder nicht. Dieses Verfahren wurde aus unerklärlichen Gründen bis heute nicht abgeschlossen, obwohl das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die EU-Kommission mit einer Entschließung vom 19.01.2011 unverzüglich dazu aufforderte. Aufgrund der nach wie vor fehlenden Gefahrenbeweise hätte die Verbotsverfügung aus dem Jahre 1997 spätestens jetzt aufgehoben werden müssen, was bislang jedoch mit allen möglichen Mitteln von der EU-Kommission verhindert wird. Die EU-Kommission dürfte triftige Gründe haben, warum sie immer noch keine Entscheidung in diesem Streitfall zwischen dem Hersteller und der BRD über die Verkehrsfähigkeit getroffen hat, sondern glaubt vielmehr trotz der Verpflichtung eigener Prüfungen den bizarren und verleumderischen Unterstellungen der deutschen Behörden, um sich hierdurch vermutlich der drohenden Haftung und einer Verantwortung zu entziehen. Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme und Informationen der Europa-Journalistin Gudrun Seidl, cenjur, zur "Affaire atmed" (ständige Aktualisierung der neuesten Entwicklungen). Here you can find statements and information pertaining to the “atmed affaire” by the European Journalist Gudrun Seidl, cenjur (continually updated and newest developments):
Die Affaire atmed - eine unglauliche Geschichte
Die Sendung "Frontal21" des ZDF berichtete am 10.05.2011 über den Fall:
http://www.youtube.com/watch?v=LHwkJLJMg-E
Die deutsche "Ärztezeitung" berichtete am 27.01.2011 über die "Affaire atmed" mit der Überschrift "Inhalierhilfe: 13 Jahre im EU-Prüfverfahren":
Ein Stück Realsatire
Die österreichische Tageszeitung "Die Presse" berichtete am 21.01.2011 über die "Affaire atmed" mit der Überschrift "Dalli droht U-Ausschuss":
Gesundheitskommissar gerät ins Visier des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament beschloss in einer Entschließung vom 19.01.2011 folgendes:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+MOTION+B7-2011-0026+0+DOC+PDF+V0//DE
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes stellte in einer juristischen Stelllungnahme vom 01.06.2010 folgendes fest:
http://effecto.info/pdf_free/StellungnahmeJURIvom01062010.pdf
Weitere interessante Informationen zur von Herrn EU-Kommissionspräsident Barroso 2007 selbst betitelten "Affaire atmed" finden Sie unter dem Menüpunkt "Chronologie" und den anderen Menüpunkten.