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HILFE BEI ASTHMA!
Milliardeneinsparungen von bayerischen und deutschen Behörden, der BRD und der Europäischen Kommission seit vielen Jahren nicht erwünscht und bekämpft!

 

  Aufgrund eines absurden Vertriebsverbotes im Jahre 1996 für den "Inhaler Broncho-Air" und im Mai 2005 für den "effecto" dürfen die beiden bauartgleichen Inhalatoren nicht mehr ausgeliefert werden. Warum dies so ist, erfahren Sie unten links und rechts unter der Überschrift "Bemerkenswert"! Interessierte Medien sind herzlich eingeladen, mit uns in Kontakt zu treten. 
 
 
 

Aktuelle Neuigkeiten über den Skandal "effecto": 

Bericht von Boris Forstner im Münchner Merkur vom 16.05.2009:

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/mm-langer-atem-kampf-bessere-inhalierhilfe-303999.html

Leserbrief im Münchner Merkur vom 22.05.2009:

http://www.merkur-online.de/leserbriefe/wann-wacht-buerger-endlich-auf-310862.html

Presseerklärung der atmed AG vom 28.05.2009:

http://pressemitteilung.ws/node/158353

Bericht in Abendschau (Regional Süd) des Bayerischen Rundfunks vom 29.05.2009:

http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/halbig-inhalator-langer-atem-ID1243599338435.xml

Piding, den 08.06.2009

Uns wurde heute vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes mitgeteilt, dass unsere anhängige Petition Nr. 0473/2008 nach der Sommerpause auf die Tagesordnung gesetzt werden soll und wir hierzu als betroffene Partei eingeladen werden und scheinbar auch eine kurze Redezeit erhalten. Diese Redezeit werden wir durch unseren Rechtsanwalt Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wahrnehmen lassen. Den genauen Termin der öffentlichen Sitzung, an der nach vorliegenden Kenntnissen auch ständig diverse europäische Medien teilnehmen, werden wir hier zum gegebenen Zeitpunkt bekannt machen. 

Weiterhin stehen wir in Kontakt zu diversen Prozessfinanzierern, um die Finanzierung der Schadensersatzklagen gegen die EU-Kommission vor dem EuGH und die Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern und die BRD vor dem Landgericht Traunstein sicher zu stellen. Mit ersten Ergebnissen wird in Kürze gerechnet.

Piding, den 15.06.2009

Im Hinblick auf unsere in Vorbereitung befindliche Schadensersatzklage vor dem EuGH, den Amtshaftungsprozess gegen den Freistaat Bayern und die BRD und unsere anhängige Petition beim EU-Parlament liegt uns inzwischen ein umfangreiches Rechtsgutachten von dem auf Verwaltungs- und Europarecht spezialisierten Rechtsanwalt Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah vor, in dem die gravierensten Verletzungen gegen das EU-Gemeinschaftsrecht seit 1997, sowie die Amtspflichtverletzungen des Freistaates Bayern und der BRD seit 1996 genau dokumentiert und analysiert werden. Das Rechtsgutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Verbotsverfügungen aus dem Jahre 1996 für den "Inhaler Broncho-Air" und aus dem Jahre 2005 für den "effecto" nach europäischen Gemeinschaftsrecht absolut rechtswidrig sind, sowie schlimmste Amtpflichtverletzungen vorliegen. 

 

Inhalierhilfe zur verbesserten Asthmatherapie bei der täglichen Bedarfs- und Notfalltherapie mit Beta2-Sympathomimetika, speziell in der liegenden Anwendung. Der effecto® ist derzeit die einzige Inhalierhilfe, mit der eine liegende Anwendung ohne Funktionseinbußen der Medikamentenbehälter möglich ist. Die meisten Asthmaanfälle treten in der Nacht auf. Bei der Inhalation mit dem effecto® ist ein Aufrichten aus der Rückenlage nicht mehr nötig. Auch tagsüber kann mit dem effecto® optimal inhaliert werden. Der effecto® wird Ihr ständiger und zuverlässiger Begleiter zu jeder Tageszeit. Einfach den Medikamentenbehälter Ihres Asthmasprays umstecken und schon können Sie effektiver inhalieren.
 
Bemerkenswert:
 
Die Regierung von Oberbayern und das BfArM unterstellen dem "Inhaler Broncho-Air" und „effecto" seit inzwischen über 12 Jahren ohne jegliche Beweise und trotz besseren Wissens, es könnte gefährlich sein, wenn mit einer Inhalierhilfe bei einem Dosier-Aerosol mehr Wirkstoff pro Sprühstoß in die Lunge bzw. Bronchien gelangen könnte bzw. hierdurch die Lungendeposition erhöht wird, was gerade ausdrücklich von der weltweiten Ärzteschaft und von allen internationalen Ärzteleitlinien schon seit Jahrzehnten gefordert wird, um die Inhalation zu verbessern. Daher sollten auch nach Meinung des BfArM unbedingt „Spacer" eingesetzt werden, um mit diesen den Wirkstoffeintrag in der Lunge zu erhöhen. Selbst die WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfiehlt daher schon seit vielen Jahren in Drittweltstaaten den Einsatz von leeren Plastikflaschen als Notbehelfs-Spacer für treibgasbetriebene Dosier-Aerosole, um die Inhalation zu verbessern und den Medikamenteneintrag in der Lunge zu erhöhen. Sehen Sie hierzu den nachfolgenden Link als Beweis und Quellenangabe:

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=medizin2_43_1999

Seltsamerweise fordert selber das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit auf seiner offiziellen Homepage, dass mit Inhalatoren möglichst viel des Wirkstoffes in die Lunge transportiert werden soll, damit kein Wirkstoff verschwendet und die Inhalation optimiert wird. Wörtlich steht hier geschrieben: „Kommt das Medikament nicht oder nicht vollständig in die Lunge, kann es seine Wirkung nicht entfalten, es muss höher dosiert werden oder ein wirksameres Medikament ist einzusetzen." Sehen Sie hierzu den nachfolgenden Link als Beweis und Quellenangabe:

http://www.vis.bayern.de/technik/produktgruppen/medizingeraete/atemwegserkrankungen.htm

Wie bitte?! Was gerade die Gefährlichkeit für den „effecto" bzw. das bauartgleiche Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air" nach Meinung der Regierung von Oberbayern und des BfArM seit inzwischen über 12 Jahren begründen soll, wird ausdrücklich von diesen gefordert?!  

Warum haben der Freistaat Bayern, die BRD und die EU-Kommission kein Interesse an der Durchführung eines ordnungsgemäßen Schutzklauselverfahrens nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG? Die Antwort ist ganz einfach, denn mit Schreiben vom 12.12.2006 schrieb das Bundesministerium für Gesundheit u.a. an die EU-Kommission:

„Sehr geehrte Madame ……, in Ihrem Schreiben baten Sie um Mitteilung, ob das BMG im oben genannten Fall die Voraussetzungen für ein Schutzklauselverfahren gegeben sieht, oder aus welchen Gründen von der Einleitung des Verfahrens und der Mitteilung an die Kommission abgesehen wurde. Das BMG hat entsprechend der Richtlinie 93/42/EWG bereits am 13.12.1997 ein Schutzklauselverfahren wegen der bauartgleichen Inhalierhilfe „Broncho-Air" eingeleitet. Seitdem hat Deutschland keine offizielle Antwort der Kommission erhalten und muss gemäß den Gepflogenheiten bei Notifikationsverfahren davon ausgehen, dass die Kommission den Standpunkt der deutschen Behörden teilt und die Maßnahmen für gerechtfertig hält."

Insofern wurde die EU-Kommission vom BMG daran erinnert, das eigene europäische Verfahren aus dem Jahre 1997 komplett „verschlafen" zu haben, was einen eklatanten Verstoß gegen die eigene Richtlinie und das europäische Gemeinschaftsrecht darstellt. Dieses Schreiben des BMG begründet zweifelsfrei, warum derart massiv fortwährend gegen die Richtlinie 93/42/EWG von Seiten der BRD, des Freistaates Bayern und der EU-Kommission schon seit vielen Jahren bzw. 1997 verstoßen wird, da hierdurch direkt die eklatanten Verstöße zugegeben werden müssten und eine sofortige Haftung und auch einen Skandal auslösen würden. Das BMG bzw. die BRD wäre eigentlich auch verpflichtet gewesen, aufgrund dieses Versäumnisses unverzüglich gegen die EU-Kommission eine sogenannte Untätigkeitsklage beim EuGH einzureichen, was bekanntlich nicht geschehen ist und ebenfalls einen eklatanten Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht darstellt. Insofern sitzt man im gleichen „Schlafboot". Dies begründet auch die gezielte "Ablenkungstaktik" der deutschen Behörden und der EU-Kommission auf fachlicher Ebene mit einer regelrecht initiierten Gespensterdebatte, um Nichtmediziner und Laien von der eigentlichen politischen Brisanz dieses Falles geschickt abzulenken.

Das oben teilweise zitierte wichtige und zugleich entlarvende Beweisschreiben des BMG vom 12.12.2006 an die EU-Kommission, das uns völlig unerwartet vom Staatssekretär im BMG, Herrn Dr. Klaus Theo Schröder, freundlicherweise im Dezember 2006 in Kopie übermittelt wurde, kann interessierten Medien auf Anfrage ausgehändigt werden.

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                                           Letzte Aktualisierung: 15.06.2009