Am 15.09.2011 wurde beim Europäischen Gericht (EuG) Klage auf Schadensersatz
gegen die EU-Kommission eingereicht (Rechtssache T-309/10):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:347:0035:0036:DE:PDF
Was ist der "effecto"?
Der "effecto" bzw. "Inhaler Broncho-Air" wurde 1992 von dem Asthmatiker
Christoph Klein entwickelt und ist eine Inhalierhilfe aus Kunststoff, mit der
anstatt der L-förmigen Standardinhalierhilfen treibgashaltige Dosier-Aerosole
(Asthmasprays) durch ein patentiertes Verfahren effektiv und im Liegen ohne
Funktionseinbußen sicher inhaliert werden können. Die meisten Asthmaanfälle,
zwischen 70 - 80%, treten Nachts oder in den frühen Morgenstunden auf. Mit
den L-förmigen Standardinhalierhilfen, die es seit über 50 Jahren nahezu
bauartgleich gibt und die jedem Dosier-Aerosol als Wegwerfartikel beigefügt
werden, ist eine liegende Inhalation technisch nicht möglich, weil die
Medikamentenbehälter nur in einer senkrechten Position mit dem Ausbringungsrohr
nach unten richtig funktionieren. Dies bedeutet, dass sich die Asthmatiker
und/ oder die an COPD erkrankten Menschen bei einer Atemnot in der
Nacht stets für die Inhalation aufrichten müssen, um ausreichend Wirkstoff
zur schnellstmöglichen Beseitigung der Atemnot geliefert zu bekommen. Mit dem
"effecto" ist ein Aufrichten für die Inhalation aufgrund seiner
zylindrischen Form nicht mehr notwendig und bedeutet somit eine echte
Verbesserung der Lebensqualität, auch für die Angehörigen, die häufig
bei einem nächtlichen Asthmaanfall des Betroffenen ebenfalls aus dem Schlaf
gerissen werden. Ein wahrer Patientenschutz scheint für die deutschen
Behörden bzw. die BRD und EU-Kommission nur ein vorgeschobenes
Lippenbekenntnis zum Schutz wirtschaftlicher Interessen der pharmazeutischen
Industrie zu sein, denn ansonsten wären die L-förmigen
Standardinhalatoren bei der liegenden Anwendung längst verboten
worden. Dieser große Sicherheitsvorteil wurde dem "effecto" bisher kein
einziges Mal positiv von den deutschen Behörden und der EU-Kommission anerkannt
oder bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt, sondern vielmehr
ständig ignoriert. So viel zum Thema "Patientenschutz" durch die
EU-Kommission und die deutschen Behörden.
Um was geht es in der "Affaire atmed"?
Deutsche Behörden verboten das Medizinprodukt 1997 und 2005 mit
fadenscheinigen Begründungen, obwohl dieses in den wenigen verbotsfreien
Zeiten über 30.000-fach in Verkehr gebracht und weit über 200.000-000-fach
ohne Negativvorkommnis sicher angewendet wurde. Auch konnten die deutschen
Behörden bislang keinen Beweis für die angebliche Gefährlichkeit des Produktes
vorlegen. Vielmehr konnten die Hersteller mit diversen Studien und
Langzeitbeobachtungen nachweisen, dass der "effecto" den Wirkstoffeintrag in
Lunge und Bronchien verbessert und hierdurch der Arzneimittelverbrauch
und sinnigerweise auch die möglichen Nebenwirkungen gesenkt werden, was nach
Aussagen der internationalen Ärzteschaft und einschlägigen medizinischen
Leitlinien seit Jahren ständig gefordert wird sowie absolut wünschenswert und
ungefährlich ist, nach der bizarren Meinung der deutschen Behörden jedoch
"angeblich" gefährlich sein soll, ohne hierfür bisher Beweise aus der klinischen
Literatur oder anderweitige Gefahrenbeweise vorgelegt zu haben. Der "effecto"
ist eine reine Applikationshilfe wie z.B. eine Spritze und verändert in keiner
Weise die Dosierung und Zusammensetzung der arzneimittelrechtlich zugelassenen
und untersuchten Wirkstoffe, was durch Ausbringungsstudien und andere klinische
Daten nachgewiesen wurde. Aber auch diese Untersuchungen wurden bisher
vehement von den deutschen Behörden ignoriert und als Nachweis für die
Sicherheit nicht akzeptiert. Trotz der umfangreich vorliegenden klinischen
Daten, die die Sicherheit des Medizinproduktes beweisen, verlangen die deutschen
Behörden fortwährend seit 1992 "klinische Prüfungen" wie bei einer
Arzneimittelzulassung als Verhinderungsauflage unter dem Begriff eines
angeblichen Patientenschutzes , obwohl "klinische
Prüfungen" gesetzlich nach dem Medizinproduktgesetz nicht vorgeschrieben
und auch nicht medizinisch erforderlich sind, weil die mit dem "effecto"
einsetzbaren Wirkstoffe und deren Wirkungen bzw. unerwünschten Wirkungen schon
seit vielen Jahrzehnten umfangreich untersucht und dokumentiert
wurden. Warum sollte man etwas erneut klinisch untersuchen, was bereits
bestens bekannt ist? Bei einer derart langen erfolgreichen
Anwendungshistorie bzw. hundertmillionenfachen sicheren Anwendung über
einen derart langen Zeitraum sind "klinische Prüfungen" nicht erforderlich und
zweckmäßig, weil es mit dem Medizinprodukt sinnigerweise schon ausreichend
gesicherte klinische Anwendungen gegeben hat, die die Sicherheit
belegen. Anhand dieser Schilderungen dürfte bewusst werden, dass
es sich bei der ständigen ungesetzlichen und unberechtigten Forderung nach
"klinischen Prüfungen" um eine Willkür durch Aufbürdung unnötig hoher und
kostspieliger Prüfauflagen handelt, die zugleich Außenstehenden und
medizinischen Laien irreführend suggerieren soll, das Produkt sei möglicherweise
unsicher oder sogar gefährlich.
Die seltsame Rolle der EU-Kommission
Bereits 1997 wurde von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nach der
ersten Verbotsverfügung für das bauartgleiche Vorgängerprodukt "Inhaler
Broncho-Air" ein sogenanntes Schutzklauselverfahren bei der
EU-Kommission eingeleitet. Die EU-Kommission "fungiert" hierbei als
Schiedsrichter und muss innerhalb von 3 Monaten entscheiden, ob die
Verbotsmaßnahme der BRD für das betreffende Medizinprodukt gerechtfertigt
war oder nicht. Dieses Verfahren wurde aus unerklärlichen Gründen bis heute
nicht abgeschlossen, obwohl das Europäische Parlament mit überwältigender
Mehrheit die EU-Kommission mit einer Entschließung vom
19.01.2011 unverzüglich dazu aufforderte. Aufgrund der nach wie vor
fehlenden Gefahrenbeweise hätte die Verbotsverfügung aus dem Jahre 1997
spätestens jetzt aufgehoben werden müssen, was bislang jedoch mit allen
möglichen Mitteln von der EU-Kommission verhindert wird. Die EU-Kommission
dürfte triftige Gründe haben, warum sie immer noch keine Entscheidung in
diesem Streitfall zwischen dem Hersteller und der BRD über die Verkehrsfähigkeit
getroffen hat, sondern glaubt vielmehr trotz der Verpflichtung eigener
Prüfungen den bizarren und verleumderischen Unterstellungen der deutschen
Behörden, um sich hierdurch vermutlich der drohenden Haftung und einer
Verantwortung zu entziehen. Nachfolgend finden
Sie die Stellungnahme und Informationen der Europa-Journalistin Gudrun
Seidl, cenjur, zur "Affaire atmed" (ständige Aktualisierung der
neuesten Entwicklungen). Here you can find statements and information pertaining
to the “atmed affaire” by the European Journalist Gudrun Seidl, cenjur
(continually updated and newest developments):
Die Affaire atmed - eine unglauliche
Geschichte
Die Sendung "Frontal21" des ZDF berichtete am 10.05.2011
über den Fall:
http://www.youtube.com/watch?v=LHwkJLJMg-E
Die deutsche "Ärztezeitung" berichtete am 27.01.2011 über
die "Affaire atmed" mit der Überschrift "Inhalierhilfe: 13 Jahre im
EU-Prüfverfahren":
Ein Stück
Realsatire
Die österreichische Tageszeitung "Die Presse" berichtete
am 21.01.2011 über die "Affaire atmed" mit der Überschrift "Dalli droht
U-Ausschuss":
Gesundheitskommissar gerät ins Visier
des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament beschloss in einer Entschließung vom 19.01.2011
folgendes:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+MOTION+B7-2011-0026+0+DOC+PDF+V0//DE
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes stellte in einer
juristischen Stelllungnahme vom 01.06.2010 folgendes fest:
http://effecto.info/pdf_free/StellungnahmeJURIvom01062010.pdf
Weitere interessante Informationen zur von
Herrn EU-Kommissionspräsident Barroso 2007 selbst betitelten "Affaire
atmed" finden Sie unter dem Menüpunkt "Chronologie" und den anderen
Menüpunkten.